Auf Anordnung von Straßen NRW müssen die Begrüßungstafeln außerhalb der Ortschaften entfernt werden.
Wie es in einem Schreiben heißt, seien alle Tafeln an den freien Strecken der Bundes- und Landstraßen vom Grundsatz her nicht zulässig. In Bad Wünnenberg bedeutet das, dass z.B. die Begrüßungstafel an der Ecke Zinsdorfer Weg aus Fürstenberg kommend, entfernt werden muss. Auch die Tafel unten am Pellenberg in Fürstenberg muss abgebaut werden. Der Bauhof wird diese Begrüßungstafeln vorerst zwischenlagern, um sie dann nach Absprache mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern innerorts wieder aufzustellen.