Neue Änderungen nach Coronaschutzverordnung
Das Ordnungsamt der Stadt Brilon informiert über die neuen Bestimmungen nach der neuen Coronaschutzverordnung.
Nach der neuen Verordnung besteht nun die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) auch im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen und unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern besteht.
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht damit auch auf dem Wochenmarkt.