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COVID-19: Aktuelles aus dem Kreis Paderborn

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COVID-19: Aktuelles aus dem Kreis Paderborn
Symbolbild

278 Neuinfektionen, insgesamt 170 bestätigte Omikron-Fälle, 126 weitere Genesene

Kreis Paderborn (krpb). In ganz NRW gelten seit Sonntag, 16. Januar eine neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung sowie eine aktualisierte Coronaschutzverordnung: Bei einem positiven PCR-Test oder Coronaschnelltest gilt automatisch eine 10-tägige Isolierungspflicht: Infizierte sind nach den neuen Quarantäne- und Isolationsregeln somit verpflichtet, sich ohne Anordnung des Gesundheitsamtes häuslich zu isolieren und müssen zudem ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage informieren. Eine selbstständige Beendigung der Isolierung ist möglich: Wer mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich nach 7 Tagen mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test oder einem positiven PCR-Test mit einem CT-Wert von über 30 frei testen. Der CT-Wert (cycle-threshold-Wert) gibt die Anzahl an Messzyklen an, die innerhalb einer PCR-Probe durchgeführt wurden, um das Coronavirus nachweisen zu können. Ein hoher CT-Wert spricht für eine geringere Viruslast, da wesentlich mehr Messzyklen durchgeführt werden mussten, um das Virus nachzuweisen. Das negative Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt werden für etwaige Kontrollen der Behörden.

Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Zur Erläuterung: Bei Infiziertenspricht manvon Isolierung, bei Kontaktpersonen von Quarantäne. Auch hier bedarf es keiner Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt. Und auch hier kann die Quarantäne bei Symptomfreiheit und negativem Coronaschnelltest oder PCR-Test selbständig nach sieben Tagen beendet werden.

Bei allen anderen Kontaktpersonen, zum Beispiel bei privaten Treffen, gemeinsamen Gaststättenbesuch oder gemeinsamer Sportausübung, greift die Quarantäne nur bei Anordnung durch das Gesundheitsamt. Diese Kontaktpersonen können sich beim Gesundheitsamt unter der Tel. 05251 – 308-3333 melden.

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von den neuen Quarantäne- und Isolationsregeln: So müssen Personen mit einer Auffrischungsimpfung grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne. Neu ist, dass bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt drei Impfungen erforderlich sind. Diesen Status haben alle am Tag nach der dritten Impfung. Das gilt auch für jene, die mit Johnson & Johnson geimpft sind: Auch diese Personen brauchen jetzt insgesamt drei Impfungen.

Ausgenommen sind zudem geimpfte Genesene, Personen mit einer zweimaligen Impfung ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung und für Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Die neue Coronaschutzverordnung beinhaltet eine Reihe von Lockerungen bei der 2G-plus Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellen, negativem Coronatest), die derzeit bei der Sportausübung in Innenräumen (Sporthallen, Fitnessstudios etc.), bei der Nutzung von Hallenschimmbädern oder auch Wellnesseinrichtungen gilt: Die Testpflicht entfällt für immunisierte Personen mit Auffrischungsimpfung und alle, die in den letzten drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind. Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahre gelten als immunisiert und auch als getestet. Sie brauchen auch keinerlei Nachweis, außer gegebenenfalls den Altersnachweis.

Im Einzelnen gilt in der neuen Corona-Test- und Quarantäneverordnung:

  • Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Die Isolierung muss also nicht durch das Gesundheitsamt angeordnet werden! Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
  • Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Auch hier muss eine Quarantäne nicht durch das Gesundheitsamt angeordnet werden. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens einen Monat aufbewahrt werden muss. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.
  • Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat: Diese möglichen Kontaktpersonen können sich über die 05251 308-3333 mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).

Ausnahmeregelungen – Folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen müssen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer ebenfalls gestern erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.
  • Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, also für frisch Geimpfte.
  • Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Corona-Update vom 17. Januar:
278 neue Fälle sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn gegenüber vergangenem Freitag dazu gekommen, Stand 17.1., 11 Uhr. Die Virusvariante Omikron (B.1.1.529) ist aktuell bei 170 Personen (plus von 20 gegenüber vergangenem Freitag, 14.1.) mit Wohnsitz im Kreis Paderborn labordiagnostisch nachgewiesen worden.

126 weitere Corona-Erkrankte haben eine akute Infektion überstanden und gelten als genesen. Unterm Strich sind aktuell 2.254 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus infiziert. 45 Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt, 15 von ihnen auf Intensiv. 2.629 Personen befinden sich in Quarantäne.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Paderborn (Anzahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) beträgt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 275,3, Stand 17. Januar.

Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz besagt, wie viele von 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen positiv auf Corona getestet und in ein Krankenhaus eingeliefert wurden. Das LZG vermeldet eine 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für NRW gemäß Infektionsschutzgesetz von 2,87, Stand 17. Januar.

Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick:

Coronafälle im Kreis Paderborn am 16.01.2022
Coronafälle im Kreis Paderborn am 16.01.2022

Impfungen in der Impfstelle des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz

In der Impfstelle in der Sälzerhalle in Salzkotten gehen die Erwachsenen- und Kinderimpfungen weiter. Angeboten werden die mRNA-Impfstoffe BioNTech für alle zwischen 12 und 29 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Impftermine für Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen für alle ab 12 Jahren können unter kreis-paderborn.de/impfen vereinbart werden. Erstimpfungen sind in der Sälzerhalle auch ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Impfstelle möglich: Geimpft wird montags bis mittwochs von 9 bis 17 Uhr und donnerstags und freitags von 12 bis 20 Uhr. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist in der Impfstelle eine FFP-2-Maske zu tragen.

Mitzubringen zu den Impfterminen sind ein amtliches Ausweisdokument, zum Beispiel der Personalausweis, die Krankenversicherungskarte und der Impfpass, soweit vorhanden, sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei den Kinderimpfungen. Ein Mustervordruck steht unter kreis-paderborn.de/impfen zum Herunterladen bereit.

Weitere Infos: kreis-paderborn.de/impfen

Infotelefon des Paderborner Kreisgesundheitsamtes

Das Infotelefon des Paderborner Kreisgesundheitsamtes ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr, samstags von 12 bis 16 Uhr unter der Tel. 05251 308-3333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu COVID-19, zu den aktuellen Quarantäne- und Isolationsregeln sowie rund um das Thema Impfen gegen das Coronavirus.

Infos: kreis-paderborn.de/corona sowie kreis-paderborn.de/impfen.

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