Bad Wünnenberg. Ab 01. Januar können auch Familien mit zwei Kindern einen Familienpass der Stadt Bad Wünnenberg beantragen. Bisher war das erst ab dem dritten Kind möglich. Mit der Änderung will die Stadt zur finanziellen Entlastung von Familien, unabhängig von der Einkommensgrenze beitragen. Mit dem Familienpass bekommen die Familien Vergünstigungen im städtischen Frei- und Hallenbad, bei den Schwimmlernkursen, bei Klassenfahrten, der Ausstellung eines ersten Kinderreisepasses sowie bei kommunalen Freizeitangeboten wie dem jährlichen Ferien(s)pass-Programm. Auch eine Reduzierung der Müllgebühren kann mit dem Familienpass beantragt werden.
„Wir sind Familienstadt und deswegen müssen wir auch für gute Lebensbedingungen und eine familienfreundliche Umgebung sorgen“, erklärt Bürgermeister Christian Carl die Anpassung. Ab dem 01.01.2023 werden Familien ab zwei Kindern, Alleinerziehende ab einem Kind, Familien mit einem Kind, die Einkommen aus Arbeitslosengeld I oder II, Leistungen nach dem SGB XII, AsylbLG oder BuT beziehen oder einen Kinderzuschlag erhalten sowie Familien mit einem Kind mit einer Behinderung durch den Familienpass gefördert. Voraussetzung für einen Familienpass ist der Erstwohnsitz in Bad Wünnenberg.
In einem ersten Aufschlag bekommen Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren einen Pass per Post zugeschickt. Diese können über die städtischen Unterlagen gefiltert werden. Da das aber nicht für alle berechtigten Familiengruppierungen gilt, kann der Familienpass auch online über ein Antragsformular auf www.bad-wuennenberg.de oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung beantragt werden. Die Reduzierung der Müllgebühren und Zuschüsse für Klassenfahrten müssen über ein separates Formular beantragt werden. In den meisten Fällen ist der Familienpass drei Jahre gültig. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr passen, verfällt die Gültigkeit.