Dienstag, März 21, 2023
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Führerscheinumtausch: Frist für Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 endet im Januar

Antrag auf neuen EU-Führerschein frühzeitig stellen

Kreis Paderborn. Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn, die in den Jahren zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, sollten die kommenden Wochen nutzen: Am Donnerstag, 19. Januar 2023, verliert dieser Führerschein seine Gültigkeit. Das Bestehen einer Fahrerlaubnis kann für diese Geburtsjahrgänge dann nur noch mit dem aktuellen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein rechtmäßig nachgewiesen werden.

Der Kreis Paderborn rät daher allen Betroffenen, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben, möglichst im Oktober und November 2022 noch einen Antrag auf Führerscheinumtausch zu stellen. Denn die neuen EU-Kartenführerscheine werden für die gesamte Bundesrepublik in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. „Hinsichtlich der steigenden Anzahl von Umtausch-Anträgen rechnen wir mit längeren Wartezeiten, je näher das Ende der Umtauschfrist rückt“, erklärt Jürgen Niggemeyer, Leiter des Straßenverkehrsamtes.

Wer nicht rechtzeitig einen Antrag stellt, läuft Gefahr, ab dem 19. Januar 2023 ohne gültige Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilzunehmen. „Die Fahrerlaubnis selbst erlischt zwar nicht“, beruhigt Jürgen Niggemeyer. Jedoch drohe im Falle einer Kontrolle ein Verwarngeld, wenn lediglich der alte Papierführerschein vorgezeigt werden könne.

Das Straßenverkehrsamt hat bereits vor einigen Monaten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sein könnten, inklusive Antragsunterlagen angeschrieben. Diese müssen die Unterlagen nur noch ausfüllen, unterschreiben und mit einem biometrischen Passfoto, der Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sowie dem Original-Papierführerschein an das Straßenverkehrsamt senden. Das Anschreiben des Straßenverkehrsamtes kann in der Zwischenzeit mitgeführt werden und als Nachweis des beantragten Umtausches dienen.

Wer kein Anschreiben des Straßenverkehrsamtes bekommen oder dieses verlegt hat, kann die Unterlagen per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de anfordern. Dabei muss die E-Mail neben dem Anliegen mindestens den vollständigen Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die aktuelle Anschrift und ggf. der Geburtsname mitgeteilt werden. 

Auch online kann der Antrag im Serviceportal des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de/fuehrerschein-antrag gestellt werden. Dabei kann das biometrische Passfoto und die Kopie des gültigen Ausweisdokumentes hochgeladen werden. Lediglich der bisherige Papierführerschein im Original muss noch per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden, um dort entwertet zu werden. Auf Wunsch kann der entwertete Führerschein wieder mit zurückgeschickt werden. Die Kosten des Umtauschs betragen rund 30 Euro.

Als nächstes vom Führerscheinumtausch betroffen sind die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970, die ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht haben müssen. Auch dieser Personenkreis kann bereits jetzt einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Anschreiben des Straßenverkehrsamtes an die betroffenen Personen wird aktuell versandt.

Stufenmodell des Bundes zum Führerschein-Umtausch

1.      Umtauschzeiten für alte Papierführerscheine. Diese richten sich nach demGeburtsjahr

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

2.      Umtauschzeiten für Kartenführerscheine. Diese richten sich nach demAusstellungsjahr

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033
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