Start Kreis Paderborn Karfreitag – Ein stiller Feiertag unter besonderem Schutz

Karfreitag – Ein stiller Feiertag unter besonderem Schutz

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Karfreitag – Ein stiller Feiertag unter besonderem Schutz
Der Karfreitag als stiller Feiertag steht in Nordrhein-Westfalen unter besonderem gesetzlichen Schutz. An diesem Tag soll es ruhiger zugehen als an normalen Sonn- und Feiertagen.

Karfreitag ist einer der höchsten christlichen Feiertage und steht als stiller Feiertag unter besonderem gesetzlichen Schutz. An diesem Tag soll es ruhiger zugehen als an normalen Sonn- und Feiertagen. Das Gesetz über Sonn- und Feiertage für das Land Nordrhein-Westfalen nennt besondere Arbeits- und Veranstaltungsverbote.

Zusätzlich zu den bekannten Verboten an Sonn- und Feiertagen sind an Karfreitag bis Karsamstag, 6 Uhr, folgende Veranstaltungen verboten: Märkte und gewerbliche Ausstellungen, Sport- sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, wenn dort Tanz oder Artistik angeboten wird. Weiterhin sind auch Spielhallen und Wettbüros, öffentliche und nicht öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen, Musik- und Unterhaltungsdarbietungen in Schankgaststätten, die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind, sowie Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes untersagt.

Ab Karsamstag, 3 Uhr, dürfen Großmärkte wieder stattfinden, aber bereits ab Gründonnerstag, 18 Uhr, ist öffentlicher Tanz nicht mehr erlaubt. Zudem bleiben am Karfreitag die Geschäfte geschlossen.

Es ist wichtig, dass diese Verbote eingehalten werden, um den ernsten Charakter des Tages zu wahren und den Gläubigen die Möglichkeit zu geben, ihren Glauben auszuüben.

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