Auf dem Wochenmarkt gilt trotzdem weiterhin eine Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in der Innenstadt wird ab Donnerstag, 13. Januar, aufgehoben. Da das Aufkommen an Besucher*innen im Bereich der Fußgängerzonen derzeit nicht mehr so hoch ist, wie zu Zeiten des Weihnachtsmarktes, sieht die Stadt Paderborn derzeit keinen Anlass die entsprechende Allgemeinverfügung zu verlängern. Das Tragen einer Maske wird aber weiterhin empfohlen, sobald die Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden können.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Corona-Schutzverordnung NRW ist auch im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen und unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungen eine Maske zu tragen.
Demnach gilt die Maskenpflicht auch auf den Wochenmärkten in der Kernstadt, sowie in Elsen und Schloss Neuhaus.