Bad Wünnenberg. Wer einen Hund hält, muss in der Regel Hundesteuer zahlen. Voraussetzung hierfür ist natürlich die ordnungsgemäße Anmeldung des Tieres bei der Stadtverwaltung. Da immer wieder festgestellt wird, dass Hundehalterinnen und Hundehalter der Anmeldepflicht ihrer Vierbeiner nicht nachkommen wird ab dem 6. September eine sogenannte Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet durchgeführt.
Bei der Hundebestandsaufnahme besucht die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH alle Haushalte im Stadtgebiet und führt eine Hundezählung durch. Alle Bürgerinnen und Bürger sind rechtlich zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung verpflichtet. Bürgermeister Christian Carl erinnert „Lassen Sie sich von den Befragenden den Mitarbeiterausweis beziehungsweise die Legitimation der Stadt Bad Wünnenberg zeigen“. Für die Befragung werden die Wohnungen nicht betreten und es werden auch keine Steuern oder Gebühren direkt vor Ort erhoben.
Die Mitarbeitenden sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 17 im Stadtgebiet unterwegs.
Sollten die Mitarbeitenden der Firma Springer Hunde feststellen, die bislang nicht zur Hundesteuer angemeldet wurden, werden die Grundlagen für die Steuerfestsetzung durch die Stadt Bad Wünnenberg ermittelt. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Anmeldung kann unter Umständen ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Stadtverwaltung rät daher noch nicht angemeldete Hunde schnellstens anzumelden.
Das Anmeldeformular ist zu finden unter www.bad-wuennenberg.de unter dem Bereich Bürgerbüro – Formulare.
Die Stadt Bad Wünnenberg bittet ihre Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Kooperationsbereitschaft. „Diese Maßnahme ist aus Steuergerechtigkeitsgründen notwendig“, erklärt die Finanzabteilung der Stadt.
Bei Fragen zur Hundesteuer oder der Hundezählung steht die Finanzabteilung unter der Telefonnummer 02953 709-21 oder per Mail amelie.thiele@bad-wuennenberg.de gerne zur Verfügung.