Start Paderborn Stadt Paderborn erlässt Allgemeinverfügung gegen Treffen der Autotuning-Szene

Stadt Paderborn erlässt Allgemeinverfügung gegen Treffen der Autotuning-Szene

0
Stadt Paderborn erlässt Allgemeinverfügung gegen Treffen der Autotuning-Szene
Die Stadt Paderborn hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die jegliche Treffen der Autotuning-Szene von Karfreitag bis Samstag verbietet. Mitarbeitende der Stadt und die Polizei werden in dieser Zeit kontrollieren, ob die Verbote eingehalten werden. Rechtsgrundlage für die Verfügung am Karfreitag ist das Feiertagsgesetz NRW.

Paderborn. Die Stadt Paderborn verbietet von Karfreitag bis Samstag alle Treffen der Autotuning-Szene im gesamten Stadtgebiet. In einer Allgemeinverfügung heißt es, dass jegliche Zusammenkünfte, egal ob mit oder ohne Fahrvorführungen, verboten sind. Dies gilt sowohl auf öffentlichen als auch privaten Flächen. Die Mitarbeitenden der Stadt Paderborn und die Polizei werden die Einhaltung der Verbote, vor allem auf den üblichen Plätzen wie der Detmolder Straße oder dem Parkplatz Pohlweg, kontrollieren.

Als Rechtsgrundlage für die Verfügung dient das Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen, das das außerordentliche Schutzbedürfnis des Karfreitags hervorhebt. Der Karfreitag ist aufgrund seiner Bedeutung für die christliche Religionsausübung der am stärksten geschützte Feiertag und erfordert daher eine besondere Rücksichtnahme.

Vor 2017 wurde der Karfreitag von mehreren tausend Teilnehmenden der Tuningszene genutzt, um sich in Paderborn zu treffen. Dabei kam es immer wieder zu massiven Verkehrsstörungen durch gefährliche Fahrmanöver und extrem laute Motorengeräusche. Auch wurden die Treffen für illegale Rennen genutzt, wodurch Unbeteiligte gefährdet wurden. Beim sogenannten „Seasons End“ im Oktober 2017 verunglückte ein junger Mann beim Beschleunigen und Driften schwer.

Trotz der Allgemeinverfügung am Karfreitag 2022 wurden 210 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt sowie eine Verkehrsunfallanzeige, eine Fahrzeugsicherstellung, acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 13 Platzverweise ausgesprochen. Im Stadtgebiet wurden etwa 90 Fahrzeuge der Szene angetroffen.

Wer sich trotz des Verbots in Paderborn trifft, muss damit rechnen, dass die Identität festgestellt, Platzverweise erteilt und Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten erstattet werden. Bei wiederholter Missachtung der Anweisungen wird das Fahrzeug sichergestellt. Zudem können Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet werden, wenn Absperrungen auf Privatgelände nicht beachtet werden.

Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter https://amtsblatt.paderborn.de im Amtsblatt Nr. 9/2023 vom 24.03.2023 abrufbar.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein