Donnerstag, März 23, 2023
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VHS Paderborn: Kursteilnahme gemäß 3G Regelung

Die jetzige Corona-Schutzverordnung ist am 4. März in Kraft getreten und bis zum 19. März gültig. Mit der Aktualisierung wurden die Zugangsbeschränkungen für den Betrieb der Volkshochschulen gemäß dem bundesweiten Stufenplan gelockert. 

Aktuell ist die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der vhs wieder nach vorheriger Anmeldung und mit gültigem 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Als Testnachweis gilt ein höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test. Ausnahmen gelten für Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese sind Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Für die Teilnahme an Präsenz-Kursen benötigen sie gleichwohl einen negativen Testnachweis. 

Kinder und Jugendliche sind bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt und von allen vorstehenden Regelungen ausgenommen. Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren gelten außerhalb der Schulferien – sofern sie nicht ohnehin geimpft oder genesen sind – wegen der regelmäßigen Schul-Testungen als Getestete. Damit erfüllen auch sie die Anforderungen der 3G-Regelung. 

Erforderliche Nachweise sind beim Betreten eines Kursraumes gegenüber den Kursleitenden zu erbringen. Immunisierungs- und Testnachweise sowie ein gültiges Ausweisdokument müssen zu allen Kursterminen mitgeführt werden. 

Weiterhin gilt generell die bisherige Maskenpflicht für den Betrieb der Volkshochschulen. Auf das Tragen einer Maske kann unter anderem bei der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.

Mehr Information zu den aktuellen Coronaregeln und ihrer Anwendung sind in den Hygienekonzepten der vhs Paderborn unter www.vhs-paderborn hinterlegt.

Die vhs Paderborn freut sich darauf, ab sofort wieder mehr Bildungsinteressierten einen Zugang zu ihren Kursangeboten ermöglichen zu können. 

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