Mit den vom Land NRW veröffentlichten Änderungen der Corona-Schutzverordnung entfällt ab sofort die allgemeine Maskenpflicht auf den Wochenmärkten.
Die Stadt Paderborn und die weiteren Städte im Kreis empfiehlen den Besucher*innen jedoch auch weiterhin das Tragen einer Maske. Die Maskenpflicht für die Beschicker*innen bleibt bis auf Weiteres bestehen. Darüber hinaus gilt auf den Wochenmärkten weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern.
Speisen und Getränke der Imbissmeile werden nach wie vor zur Mitnahme, jedoch nicht zum Verzehr am Stand angeboten.